Corona-Bußgeld: Reinigungskraft soll Höchstgrenze von 2500 Euro zahlen
Auch Reinigungskräfte in Krankenhäusern sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Foto: dpa
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Seit dem 16. März gilt die Teilimpfpflicht in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Weil die nicht jeder akzeptiert, bearbeitet das Gesundheitsamt inzwischen 146 Verfahren, die sich „in verschiedenen Stadien“ befinden, 50 Bußgeldbescheide wurden bereits verschickt.
Dorothee Balzereit
Hameln.Nesrin L. (Name von der Redaktion geändert) fühlt sich verschaukelt. Wenn schon Impfpflicht, dann für alle, findet die Reinigungskraft, die im Sana-Klinikum arbeitet. Sie selbst ist nicht geimpft, dafür zweimal genesen. Daraus, dass sie von der Impfung nicht allzu viel hält, macht sie keinen Hehl. Nun soll sie die Konsequenzen tragen: Vorletzte Woche flatterte der Bußgeldbescheid des Landkreises ins Haus – 2628,50 Euro soll L. mit Auslagen in Raten von 100 Euro pro Monat bezahlen.