Beschädigungen des Anschlusskanals: Kosten trägt nicht immer der Grundstückseigentümer
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COPPENBRÜGGE. Grundstückseigentümer sollen nicht grundsätzlich für die Erneuerung und Unterhaltung der Anschlusskanäle im Straßenbereich zuständig sein und nicht die Kosten für die Maßnahme tragen müssen.
Auf den Punkt gebracht: Beschädigungen des Anschlusskanals im öffentlichen Verkehrsraum, die durch die öffentliche Nutzung der Straße entstanden sind, sollen nicht dem Grundstückseigentümer zur Last gelegt werden. Dafür hat sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung der auslaufenden Legislaturperiode einstimmig ausgesprochen.