Patienten müssen sich jetzt entscheiden: Digitale Akte nutzen oder ihr widersprechen?
Hameln. Mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 15. Januar 2025 haben es gesetzlich Versicherte selbst in der Hand, welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf sie hat. Wer bis dahin nicht widerspricht (direkt bei der Krankenkasse), bekommt die ePA per Gesetz automatisch. Ein Zwang zur Nutzung - auch wenn sie befüllt wird - besteht aber nicht.
Die Apps sind ab Januar für Smartphones und Tablets verfügbar. Arztpraxen und Gesundheitsdienstleister sind aufgefordert, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Für Niedersachsen gilt das frühestens ab dem 15. Februar, wenn die Testphase gut gelaufen ist.
Alle Laborbefunde und Arztberichte an einem Ort
Die elektronische Patientenakte wird seit vielen Jahren gefordert, doch bisher hinkte Deutschland bei der Digitalisierung hinterher. Die ePA soll das ändern: Vorstellen kann man sie sich wie einen Aktenordner, in dem beispielsweise Laborbefunde und Arztberichte abgespeichert werden, auch der Impfpass soll künftig dort hinterlegt werden.
Vorteil laut Krankenkassen: Diagnosen können schneller gestellt, Doppeluntersuchungen vermieden werden. Behandler bekommen einen Überblick über die verordneten Medikamente, und im Notfall hat der Patient mit der ePA alle wichtigen Daten zur Gesundheit dabei.
Wie wird die App mit Daten gefüllt?
Versicherte können die App selbst verwalten und Dokumente einfügen, verbergen und löschen. Außerdem lässt sich festlegen, welche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken für welche Zeitspanne Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten sollen. Auch Vertretungen lassen sich erstellen und wieder entziehen. Ältere Dokumente können Versicherte selbst einscannen und hochladen. Zudem kann man zweimal innerhalb von 24 Monaten die Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere medizini-sche Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen. Ein Zugriff auf die ePa ist Kliniken oder Arztpraxen nur erlaubt, wenn es für die Behandlung notwendig ist. Jede medizinische Einrichtung muss protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Zudem ist der Zugriff zeitlich begrenzt. Bei Ärzt:innen und Kliniken auf 90 Tage, bei Apotheken auf drei Tage. Diese Zugriffsdauer kann auch individuell angepasst werden, etwa nur für den Tag des Behandlungstermins. Quelle: Verbraucherzentrale
Aber wie weit sind die Arztpraxen vor Ort? Wie gut können sich Behandelnde ein Bild machen, wenn der Patient bestimmen darf, was der Arzt einsehen darf und was nicht? Und wie gut sind die Daten vor Hackern geschützt?
Die Hamelner Ärzte Dr. Mathias Bammel, Kreisvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, und Dr. Axel Rojczyk, Vorsitzender des Hamelner Ärztevereins, sehen die Einführung der digitalen Akte kritisch.
„Die ePA ist gut gemeint und wie vieles in unserer Digitalisierung schlecht gemacht“
Dr. Mathias Bammel
„Die ePA ist gut gemeint und wie vieles in unserer Digitalisierung schlecht gemacht“, meint Dr. Mathias Bammel. Sie sei teuer und viele Fragen seien zum Start noch nicht beantwortet. Weil die Pflege der Akte dem Patienten obliege, könnten Lücken entstehen. Insbesondere, wenn bewusst Informationen vorenthalten würden.
Bammel sieht sie deshalb nur als Ergänzung. Dr. Axel Rojczyk räumt ein, dass es ein erster sinnvoller Schritt sein könnte, wenn Patienten selbst Patientenbefunde oder Arztbriefe zu komplizierten Krankenhausbehandlungen in die Patientenakte hochladen würden. „Wenn es dann auf einfachem Wege möglich wäre, darauf zuzugreifen, wäre das ein Gewinn“.
Die Hamelner Mediziner verweisen zudem auf Lücken im Datenschutz, die das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig stören könnten. „Datenlecks und Cyberangriffe könnten nie gänzlich ausgeschlossen werden“, bestätigt die Verbraucherzentrale Detmold.
Cyberangriffe befürchtet
Beide Ärzte sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) folgen den Bedenken des Chaos Computer Club (CCC), dass es professionellen Hackern mit vergleichsweise wenig Aufwand möglich sei, in die zentrale Datenspeicherung der ePA vorzudringen. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen nimmt die vom CCC aufgezeigten Risiken ernst und fordert die Beseitigung der Sicherheitslücken bis zum bundesweiten Start der ePA.
Treffen würde ein Angriff bislang nur wenige: Beide Ärzte haben bisher keinen Patienten, der die ePA nutzt, was schon in der Vergangenheit auf Anfrage möglich war. Laut gematik wird sie bisher von weniger als 1 Prozent der Patienten in Deutschland genutzt.
„Einen weiteren Zeitfresser bei der täglichen Arbeit können die Ärztinnen und Ärzte nicht hinnehmen.“
Dr. Axel Rojczyk
Wie viel Aufwand die ePA im Praxisalltag bedeuten würde, wenn das Gros der Patienten sie nutzen würde, könne heute vermutlich niemand sagen, meint Rojczyk. Fakt sei indes, dass die Mediziner durch das immer noch nicht reibungslos funktionierende elektronische Rezept (eRz) oder die elektronische Krankschreibung (eAU) aufgehalten würden, auch wenn diese langfristig eine Hilfe seien.
Ähnlich sieht es Mathias Bammel. „Ich würde mir erstmal einen reibungslosen, digitalen Datenaustausch innerhalb der niedergelassenen Ärzte und den Krankenhäusern wünschen.“
Rojczyk: „Es fehlen in Deutschland 5000 Hausärzte und die Wartezeiten sind zum Teil lang.“ Die elektronische Patientenakte werde sich nur durchsetzen können, wenn die praktische Umsetzung perfekt geregelt sei. „Einen weiteren Zeitfresser bei der täglichen Arbeit können die Ärztinnen und Ärzte nicht hinnehmen.“
DEWEZET