Blutsbande – weshalb die Nebenklägerin aus Mordprozess gekegelt wurde
Nebenklägerin Lisa-Marie Michalke aus Hameln und der Nebenklage-Vertreter Roman von Alvensleben wurden nach sieben Verhandlungstagen aus dem Mordprozess „herausgefeuert“. Der Anwalt hat Beschwerde eingereicht. Foto: ube
Im Prozess um den Mord an dem Geschäftsmann Marco Wöbse hat das Landgericht die Zulassung der Halbschwester Lisa-Marie Michalke (29) aus Hameln als Nebenklägerin widerrufen und die Bestellung des Rechtsanwalts Roman von Alvensleben als Nebenklagevertreter aufgehoben.
HAMELN/BREMEN.Das Schwurgericht steht auf dem Standpunkt, dass die Geschwister im juristischen Sinne nicht verwandt sind. Wie kann das sein? Die Verteidiger der vorbestraften Angeklagten Florian G. (40), Mirco P. (41) und Patrick E. (32) hatten das zuvor beantragt. Die Richter des Schwurgerichts führen zur Begründung aus, Lisa-Marie Michalke (29) sei nicht befugt, als Nebenklägerin aufzutreten, weil sie bei strafrechtlicher Auslegung nicht als Schwester zu sehen sei. Dabei haben die Hamelnerin und Marco Wöbse (46) denselben Vater. Zwar könnten Geschwister als Nebenkläger an einem Mordprozess teilnehmen. Sogar Halbgeschwister seien grundsätzlich nebenklageberechtigt, allerdings liege der Fall bei Lisa-Marie Michalke und Marco Wöbse anders, denn: Marco Wöbse sei bereits im frühen Kindesalter adoptiert worden, Lisa-Marie Michalke erst fast zwei Jahrzehnte später geboren worden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sei das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes damit erloschen. Soll heißen: Lisa-Marie Michalke und Marco Wöbse wurden zwar von demselben Vater gezeugt, durch die Adoption des Jungen sind die beiden aber nach dem Gesetz nicht mehr miteinander verwandt. Und damit kann die Hamelnerin nach Ansicht der Strafkammer 21 auch nicht Nebenklägerin sein. An sieben Prozesstagen hat die Hamelnerin als Nebenklägerin im Gerichtssaal gesessen – und nun das.