Maximale Höhe von Stützmauern soll zukünftig im Bebauungsplan geregelt werden
Sind Stützmauern in Neubaugebieten bald nicht mehr zulässig?
Im Baugebiet Dübbwicksfeld III in Groß Berkel entstehen hohe Stützmauern, das soll zukünftig in Neubaugebieten im Flecken Aerzen nicht mehr zulässig sein. Foto: sbr
REHER/GROSS BERKEL. Damit die Einfriedungen keinen Unfrieden stiften, hat sich der Aerzener Bauausschuss vor der öffentlichen Auslegung noch einmal mit dem Bebauungsplan „Am Grehberge“ im Ortsteil Reher beschäftigt. Der Grund: Bei Grundstücken, die wie am Grehberg in Reher am Hang liegen, ist es durchaus üblich, dass diese aufgeschüttet werden, um besser nutzbare, möglichst ebene Flächen zu schaffen.
Meist müssen solche Aufschüttungen durch eine Stützmauer stabilisiert werden. Die aktuellen Erfahrungen aus der Bebauung anderer Neubaugebiete im Flecken Aerzen in Verbindung mit dem ermittelten Höhenunterschied des gewachsenen Geländes von bis zu drei Metern – das entspricht etwa einer zwölfprozentigen Steigung – im Plangebiet in Reher geben Anlass, die in den Bebauungsplan einzustellenden Regelungen der örtlichen Bauvorschriften nochmals zu erörtern, heißt es in der Mitteilungsvorlage dazu.