Verkehrsrechtliche Einschränkungen sind nicht zu rechtfertigen
Bürgerinitiative Reinerbeck: Forderungen zur Verkehrsberuhigung abgelehnt
Die BI Reinerbeck (hier v. li.: Manfred Homoth, Dieter Czudnochowski und Gerd Schwulera) hält trotz der ablehnenden Haltung des Landkreises weiterhin an den Forderungen zur Verkehrsberuhigung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ortschaft Reinerbeck fest. Foto: sbr
REINERBECK. Nun sind sie da, die abschließenden Ergebnisse der Verkehrsmessungen in Reinerbeck und für die Bürgerinitiative (BI) Reinerbeck dürften die Zahlen und Fakten, die der Landkreis in Bezug auf die Verkehrssituation entlang der Kreisstraße 36 ermittelt hat, alles andere als zufriedenstellend sein.
„Die Antwort des Landkreises macht uns im ersten Moment sprachlos“, so die erste Reaktion des BI-Sprechers Dieter Czudnochowski auf das zehnseitige Schreiben des Landkreises, in dem ausführlich mitgeteilt wird, dass verkehrsrechtliche Einschränkungen nicht zu rechtfertigen sind. Trotz des Umfangs des Antwortschreibens blieben Fragen der BI offen. „Warum stellt man uns nur Auszüge und nicht die kompletten Auswertungsergebnisse zur Verfügung?“, fragt sich der BI-Sprecher.