Corona-Regeln an Weihnachten: Das gilt in Niedersachsen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/6Y6EZCAF354ZYDEA6A65F5CBZD.jpg)
An den Weihnachtsfeiertagen sind die Kontaktbeschränkungen bundesweit gelockert - es gilt jedoch noch einiges zu beachten. Foto: Pixabay
Wie lauten aktuell die allgemeinen Kontaktregeln in Niedersachsen?
Bis zum 10. Januar 2021 gilt die sogenannte „5aus2-Regel“, das heißt in der Öffentlichkeit und Zuhause dürfen sich nur noch maximal fünf Personen gemeinsam treffen. Diese fünf Personen dürfen nur aus zwei Haushalten stammen, es sei denn, es sind nahe Angehörige. Die Gesamtanzahl von maximal fünf Personen bleibt allerdings auch mit Angehörigen bestehen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Welche Ausnahme gilt an den Weihnachtsfeiertagen?
In der Zeit von Donnerstag, 24.12. bis Samstag, 26.12.2020 können sich maximal vier Angehörige aus dem engsten Familienkreis (Partner inklusive) treffen. Die Anzahl der Haushalte ist dabei nicht ausschlaggebend und Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Wie viele Personen an Weihnachten maximal zusammen kommen können, ist unterschiedlich. Ein paar Beispiele führt die niedersächsiche Regierung auf ihrer Internetseite auf.
Beispiel 1: Ich lebe alleine in einem großen Haus und meine Familie (6 Personen) kommt Weihnachten immer zu mir – wir sind dann nur sieben Personen, das geht doch? - Nein, das geht so nicht. Sie können nur bis zu vier Angehörige aus dem engsten Familienkreis zuhause empfangen.
Beispiel 2: Wir kommen in der Familie stets mit 8 Personen zu Weihnachten zusammen, seit Jahren ergänzt um einen Freund der Familie – müssen wir ihn jetzt etwa ausschließen? - Leider ja, bzw. Sie müssen sich bedauerlicherweise entscheiden, ob Sie mit vier Angehörigen plus Freund zusammenkommen oder sich in diesem Jahr auf vier nahe Angehörige beschränken.
Beispiel 3: Wir sind ein 6-Personenhaushalt (alle älter als 14 Jahre) und unsere Tochter (lebt in Aachen) möchte zu Weihnachten bereits am 21.12. anreisen – ist das zulässig? - Leider nein! Damit ist die Höchstzahl von fünf Personen erreicht und dies bedeutet, dass am 21. Dezember keine weitere Person zulässig ist. An den Weihnachtsfeiertagen dürfen allerdings bis zu vier Angehörige hinzukommen. Ihre Tochter darf also am 24. Dezember anreisen und bis zum 26. Dezember bleiben.
Beispiel 4: Wir leben bereits mit acht Personen in einem Haushalt – dürfen wir dann noch Angehörige zu Weihnachten empfangen? - Ja, es dürfen maximal vier Angehörige dazu kommen (vom 24.12. bis zum 26.12.), auch wenn Sie bereits 8 Personen in einem Haushalt sind.
Beispiel 5: Ich lebe allein zuhause und meine Familie ist überall zerstreut – kann ich mich wenigstens mit Freunden treffen? - Trotz der hohen Bedeutung von Infektionsschutz in diesen Tagen muss niemand alleine bleiben. Sie können sich jederzeit mit Personen aus einem weiteren anderen Haushalt treffen, bis zu maximal fünf Personen.
Generell lässt sich festhalten: Je größer der eigene Haushalt, desto größer die Anzahl der Menschen, die zusammen kommen darf. Wer alleine wohnt, darf nur mit maximal vier weiteren Personen feiern. Eine achtköpfige Familie wiederum darf ebenfalls vier weitere Angehörige empfangen und so maximal zu zwölft feiern.
Was ist unter Angehörige bzw. dem engsten Familienkreis zu verstehen?
Hierzu zählen Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, also insbesondere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkelinnen, Enkel, Urenkelinnen und Urenkel, sowie Geschwister, Geschwisterkinder und jeweils deren Mitglieder des jeweiligen Hausstandes.
Was ist, wenn ich meine Familie in einem anderen Bundesland besuchen möchte?
Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht kein Verbot von innerdeutschen Reisen zu Weihnachten oder Silvester vor. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass andere Landesregierungen aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens andere und deutlich strengere Regelungen treffen können. Deshalb sollten stets die Regelungen des eigenen Bundeslandes und auch die Regelungen des Bundeslandes, in das gereist wird, überprüft werden.
Was ist, wenn mich Familienmitglieder aus einem anderen Bundesland besuchen möchten?
Zu welchen Zwecken in anderen Bundesländern die Wohnung oder das Haus verlassen werden darf, entscheidet das jeweilige Bundesland. Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands gibt es jedoch nicht. Das Land Niedersachsen bittet jedoch, sehr gewissenhaft zu prüfen, ob und unter welchen Umständen ein Besuch vertretbar ist und empfiehlt eine freiwillige „Selbstisolation“ (Vor-Quarantäne) sowie die Übernachtung in einer Pension oder einem Hotel.
In welchem Zeitraum sind Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen möglich?
Die Anreise und Übernachtung in einem Hotel, Pension oder auch Ferienwohnung im Zusammenhang mit dem Familienbesuch zu Weihnachten ist bereits am 23.12. und bis zum 27.12. möglich. Die oben aufgeführten Ausnahmen von den Kontaktregeln gelten jedoch nur vom 24. bis zum 26.12.
Internet: Detaillierte Informationen gibt die niedersächsische Landesregierung online. Fragen und Antworten rund ums Reisen - auch an den Weihnachtsfeiertagen - werden ebenfalls beantwortet.
DEWEZET