Wer – wie Selensky bei der Siegerehrung des Dewezet-Supercups – zum Schiedsrichter „Hoyzer“ sagt, der wird bestraft. In der Regel mit einer Roten Karte und einer Sperre von bis zu drei Spielen, denn seit dem Wettskandal um den korrupten Ex-Bundesligaschiedsrichter Robert Hoyzer gilt das „als mittlerer Fall von Schiedsrichterbeleidigung“. Das sagte zumindest der ehemalige DFB-Chefankläger und Vorsitzende des Kontrollausschusses, Horst Hilpert, im Jahr 2006 gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Das sei dasselbe Strafmaß, „als wenn man den Schiedsrichter als Depp oder Idiot bezeichnet“. Warum Selensky vom Sportgericht des NFV-Bezirks Hannover für seinen Robert-Hoyzer-Spruch eine mehr als dreimal so harte Strafe aufgebrummt bekam, ist Thimm ein Rätsel: „Vergleicht man die in unserem Fall ausgesprochenen Sperren mit den Strafen in anderen Fällen von unsportlichem Verhalten bzw. Schiedsrichterbeleidigung von der Kreisliga bis zur Bundesliga, dann sind die Sperren für unsere Spieler deutlich zu hoch“, so Thimm. Dass die Spieler, wie im Urteil zu lesen sei, keine Einsicht und Reue gezeigt hätten, „ist nicht richtig“. Sowohl er als Vereinsvertreter als auch die Spieler hätten sich bei der Sportgerichtsverhandlung für das Fehlverhalten entschuldigt und versichert, „dass so etwas nicht wieder vorkommen wird“. Neben der Berufung legte die SG 74 auch eine Beschwerde gegen das Urteil des Sportgerichtes ein, in das sich nach Auskunft des Managers der SG 74 ein Formfehler eingeschlichen hat: In dem Urteil sei Egcon Musliji zweimal bestraft worden – und das sei nicht zulässig. aro
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