Fußball (nfv). Alle Vereine, die noch einen Vereinswechsel planen, müssen sich beeilen. Die Vereinswechselperiode im Sommer endet am kommenden Freitag, dem 31. August. "Wer seine Antragsunterlagen noch nicht auf den Postweg gebracht hat, sollte es unverzüglich tun - denn bei einem Vereinswechsel müssen die Antragsunterlagen mit dem Spielerpass im Original in der Verbandspassstelle vorliegen", teilte der Niedersächsische Fußball-Verband mit. Spielerpässe, die kopiert und gefaxt oder eingescannt und per Mail zugesendet werden, könnten nicht berücksichtigt werden. Die Frist 31. August gilt auch für Internationale Vereinswechsel, den Vereinswechsel von Vertragsspielern und auch für den Vereinswechsel von Junioren und Juniorinnen. Anträge, die später eingehen, gelten als verfristet. Die Spielerlaubnis kann in diesen Fällen in der Regel nur noch mit einer Wartefrist, also einer Sperre, erteilt werden.
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