Tödliche Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit

E-Bike-Tuning: Was ist erlaubt und was nicht?

Ein Mann schraubt an einem E‑Bike (Symbolbild).

Ein Mann schraubt an einem E‑Bike (Symbolbild).

Hannover. E‑Bikes bzw. Pedelecs, meist werden die Begriffe synonym verwendet, sind im Trend. Seit 2018 hat sich die Zahl der Besitzer fast verdreifacht, mittlerweile besitzen über zwölf Millionen Deutsche ein Elektrofahrrad. Der Trend hat allerdings auch seine Schattenseiten: Denn laut dem Statistischen Bundesamt enden Pedelec-Unfälle häufiger tödlich als Unfälle mit Fahrrädern. Oftmals wird überhöhte Geschwindigkeit als Grund für Verkehrsunfälle angegeben – obwohl die Pedelecs auf 25 km/h gedrosselt sind und eine höhere Geschwindigkeit wie beim Fahrrad durch Muskelkraft erzeugt werden muss.

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Ein Tuning über die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h hinaus sei grundsätzlich verboten, erklärt Heiner Sothmann. Der Pressesprecher der Deutschen Verkehrswacht weist darauf hin, dass es sich dann „nicht mehr um ein ‚Fahrrad‘ im rechtlichen Sinne“ handle. Als Kleinkraftrad müsste das Gefährt unter anderem eine Betriebserlaubnis haben sowie versichert sein.

Zahlreiche Manipulationsmöglichkeiten

Dennoch versuchen einige E‑Biker, die Fahrräder schneller zu machen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, so können beispielsweise der Geschwindigkeitssensor oder der E‑Bike-Magnet manipuliert werden. Auch die Entfernung der Geschwindigkeitssperre oder gar ein weiterer Hinterradmotor sind beliebte Tricks.

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Damit riskieren sie jedoch nicht nur schwere Unfälle, sondern müssen auch mit juristischen Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen rechnen. Außerdem verfällt der Versicherungsschutz, weshalb der Fahrer oder die Fahrerin eines getunten E‑Bikes bei einem Unfall mit seinem Privatvermögen haftet. Nicht jedes Fahrrad ist zudem für einen Umbau geeignet, da sich die Kräfte auf das Fahrrad verändern können. Entscheidend ist, dass das Umbauset mit dem Fahrrad kompatibel ist. Bevor umgebaute Bikes am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen sie gemäß der Maschinenrichtlinie geprüft werden.

Fahrrad zu Pedelec umbauen

Anders verhält es sich, wenn man sein Fahrrad mithilfe eines Umbausets zu einem E‑Bike umrüsten möchte. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange die vorgeschriebenen 25 km/h auch hier nicht überschritten werden. Laut TÜV-Verband birgt der Selfmade-Umbau jedoch einige Risiken. So verfällt die Herstellergarantie für das Fahrrad, bei Unfällen könnte die Versicherung außerdem eine Schadensübernahme verweigern.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät sogar von legalen Umrüstungen ab. „Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden“, erklärt der Verkehrsclub.

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Aufklärung und Kontrollen

Die Vorschriften bieten also weder für fertige Pedelecs noch für aufgerüstete Fahrräder die Möglichkeit, sie auf über 25 km/h aufzumotzen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Im Internet lassen sich zahlreiche Tutorials und Videos finden, wie E‑Bike-Inhaber ihre Pedelecs tunen können. Auf Youtube signalisieren Videos, dass E‑Bikes in wenigen Minuten schneller gemacht werden können – teilweise um mehr als das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit. Experten schätzen, dass bis zu 10 Prozent aller E‑Bikes auf deutschen Straßen schneller als die Maximalgeschwindigkeit fahren können.

Aus Sothmanns Sicht ist das illegale E‑Bike-Tuning vor allem ein „Charakterproblem“, durch das Mitmenschen gefährdet werden. Deshalb sieht er auch die Produzenten der Pedelecs in der Pflicht. „Ich denke, dass Hersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen sollten, um Tuning zu verhindern.“ Zudem brauche es mehr Aufklärung, eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung und eine konsequente Ahndung der begangenen Verstöße vonseiten der Strafverfolgungsbehörden. Derzeit würden Kontrollen selten durchgeführt, das Tuning häufig erst nach einem Unfall bemerkt.

Der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn gibt zudem zu bedenken, dass das Tuning „auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad“ gefährden könnte. Schlimmstenfalls dürften Fahrräder gar nicht mehr durch Motoren unterstützt werden.


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