Marc Fisser und Ulrich Behmann
Hameln. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen sowie der Urkundenfälschung. Personen aus dem Umfeld des AfD-Kreisverbandes Weserbergland sollen in Hameln Unterstützerunterschriften gefälscht haben. Die Partei ist in der Stadt nun in drei Wahlbereichen zugelassen.
Mindestens 30 solcher Namen je Wahlbereich sind erforderlich, damit die jeweiligen Bewerber zur Wahl zugelassen werden können. Bei der Stadtratswahl in Hameln wollte die AfD in allen sechs Wahlbereichen mit jeweils einem Kandidaten antreten – sie wird nun jedoch nach der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses nur in drei Gebieten auf dem Wahlzettel erscheinen. Im Bereich Südstadt/Tündern rutschte die als rechtspopulistisch geltende Gruppierung nach Streichung der als gefälscht eingeschätzten Unterschriften unter die Mindestmarke. In der Innenstadt und Nordstadt standen von vornherein nur 16 beziehungsweise 9 Namen auf den AfD-Unterstützerlisten – zu wenig. Die Unterzeichner müssen in dem jeweiligen Wahlbereich wohnen und wahlberechtigt sein.
Dem Wahlausschussvorsitzenden Dieter Schur und seinen Mitarbeitern waren „Unstimmigkeiten“ bei einem Teil der AfD-Unterschriften aufgefallen. Es handelte sich um die Namen in Hameln gemeldeter bulgarischer Staatsangehöriger; sie wären als EU-Bürger wahlberechtigt. Ein Schriftvergleich zu den der Stadt vorliegenden Meldeunterlagen erhärtete den Verdacht der Manipulation. Die Kommune schaltete die Polizei ein. In einer konzertierten Aktion besuchten Polizisten gestern am frühen Morgen die fraglichen AfD-Sympathisanten – mit dem Ergebnis: Keiner von ihnen kennt angeblich die Unterschriftenlisten, keiner will sich bereiterklärt haben, der AfD zu helfen.
Der Kreisvorsitzende der AfD, Dr. Manfred Otto, kann sich nicht vorstellen, dass „Unterschriften gefälscht wurden“. Er weise das scharf zurück, sagte er der Dewezet. Dass Unterstützer einer Partei von Behörden-Mitarbeitern gefragt würden, ob sie auch wirklich unterschrieben haben, sei „ein einmaliger Vorgang“.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei teilten am Nachmittag – parallel zur Sitzung des Wahlausschusses – mit, ein Ermittlungsverfahren „gegen Personen aus dem Umfeld des AfD-Kreisverbandes Weserbergland“ eingeleitet zu haben. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge bestätigte, Ausgangspunkt sei ein Hinweis des Gemeindewahlleiters gewesen. Wahlfälschung wird mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldbuße geahndet; schon der Versuch ist strafbar.
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