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EWR-Pleite: Ehemalige Aufsichtsräte akzeptieren Vergleich, müssen aber wohl nicht persönlich haften

Eine Liste mit prominenten Namen

Hameln. Auf der Liste der ehemaligen Aufsichtsräte, die sich bereiterklärt haben, zu gleichen Teilen Schadenersatz zu leisten, finden sich prominente Namen: Der ehemalige Landrat von Schaumburg, Heinz-Gerhard Schöttelndreier, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schaumburger Kreistag, Gunter Feuerbach, Hameln-Pyrmonts ehemaliger Oberkreisdirektor Hans-Jürgen Krauß, der ehemalige Landrat Rüdiger Butte (für ihn unterzeichnete die Erbengemeinschaft), Holzmindens Ex-Landrat Walter Waske, Holzmindens ehemaliger OKD Klaus-Volker Kempa, aber auch gestandene Kreispolitiker aus Hameln-Pyrmont wie Christa Bruns, Klaus Arnold, Herbert Rode und Heinrich Fockenbrock stehen drauf. Noch Anfang vergangenen Jahres hatte der Insolvenzverwalter allein vom ehemaligen EWR-Aufsichtsratsvorsitzenden Krauß Schadenersatz in Höhe von etwa 4 Millionen Euro gefordert. So gesehen sind die Aufsichtsräte noch einmal glimpflich davongekommen. Auch Werner Agsten, damals stellvertretender Referatsleiter im niedersächsischen Wirtschaftsministerium, war einmal EWR-Aufsichtsrat und steht auf der Liste. Höltershinken hat den Aufsichtsratsmitgliedern vorgeworfen, sie seien ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen. Wer was verschuldet haben soll, lasse sich allerdings „nicht konkret auf einzelne Personen runterbrechen“, heißt es in einem internen Papier. Rüdiger Butte war sich seinerzeit sicher, dass er nicht in Regress genommen werden kann. Sein Rechtsanwalt Peter Müller-Gundermann begründete das im Januar vergangenen Jahres gegenüber der Dewezet so: „Mein Mandant war nur kurze Zeit Aufsichtsratsvorsitzender. In dieser Zeit hat er keine Fehler gemacht, die Schadenersatzforderungen auslösen würden.“ Butte war im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt worden. Der damalige Landrat war es, der damals die Notbremse gezogen und die Staatsanwaltschaft in Hannover eingeschaltet hat.

veröffentlicht am 12.09.2013 um 06:00 Uhr
aktualisiert am 13.01.2015 um 11:05 Uhr

12. September 2013 06:00 Uhr

Zum Scheitern verurteilt – die Erlebniswelt Renaissance. Mancherorts haben die E-Guider nie richtig funktioniert. Dewezet/Archiv
VON ULRICH BEHMANN

Hameln. Auf der Liste der ehemaligen Aufsichtsräte, die sich bereiterklärt haben, zu gleichen Teilen Schadenersatz zu leisten, finden sich prominente Namen: Der ehemalige Landrat von Schaumburg, Heinz-Gerhard Schöttelndreier, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schaumburger Kreistag, Gunter Feuerbach, Hameln-Pyrmonts ehemaliger Oberkreisdirektor Hans-Jürgen Krauß, der ehemalige Landrat Rüdiger Butte (für ihn unterzeichnete die Erbengemeinschaft), Holzmindens Ex-Landrat Walter Waske, Holzmindens ehemaliger OKD Klaus-Volker Kempa, aber auch gestandene Kreispolitiker aus Hameln-Pyrmont wie Christa Bruns, Klaus Arnold, Herbert Rode und Heinrich Fockenbrock stehen drauf. Noch Anfang vergangenen Jahres hatte der Insolvenzverwalter allein vom ehemaligen EWR-Aufsichtsratsvorsitzenden Krauß Schadenersatz in Höhe von etwa 4 Millionen Euro gefordert. So gesehen sind die Aufsichtsräte noch einmal glimpflich davongekommen. Auch Werner Agsten, damals stellvertretender Referatsleiter im niedersächsischen Wirtschaftsministerium, war einmal EWR-Aufsichtsrat und steht auf der Liste. Höltershinken hat den Aufsichtsratsmitgliedern vorgeworfen, sie seien ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen. Wer was verschuldet haben soll, lasse sich allerdings „nicht konkret auf einzelne Personen runterbrechen“, heißt es in einem internen Papier. Rüdiger Butte war sich seinerzeit sicher, dass er nicht in Regress genommen werden kann. Sein Rechtsanwalt Peter Müller-Gundermann begründete das im Januar vergangenen Jahres gegenüber der Dewezet so: „Mein Mandant war nur kurze Zeit Aufsichtsratsvorsitzender. In dieser Zeit hat er keine Fehler gemacht, die Schadenersatzforderungen auslösen würden.“ Butte war im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt worden. Der damalige Landrat war es, der damals die Notbremse gezogen und die Staatsanwaltschaft in Hannover eingeschaltet hat.

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