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Zur Unterbringung von Flüchtlingen sind Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren geplant

Landkreis mietet langfristig Wohnraum an

Hameln-Pyrmont. Ein Konzept für den Abschluss langfristiger, bis zu zehn Jahre währender Mietverträge soll im Landkreis Hameln-Pyrmont ab sofort helfen, die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen zu sichern. Denn: Der Zustrom von Flüchtlingen ist nach wie vor ungebrochen und stellt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Versorgung der Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum vor große Herausforderungen. Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, wie lange das bestehende Wohnraumangebot noch ausreichen wird und ob es auch in absehbarer Zeit noch gelingt, die Flüchtlinge angemessen unterzubringen.

veröffentlicht am 28.11.2015 um 06:00 Uhr
aktualisiert am 28.11.2015 um 17:13 Uhr

28. November 2015 06:00 Uhr

Der Zustrom von Flüchtlingen ist für Städte und Gemeinden eine Herausforderung. dpa

Hameln-Pyrmont. Ein Konzept für den Abschluss langfristiger, bis zu zehn Jahre währender Mietverträge soll im Landkreis Hameln-Pyrmont ab sofort helfen, die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen zu sichern. Denn: Der Zustrom von Flüchtlingen ist nach wie vor ungebrochen und stellt die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Versorgung der Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum vor große Herausforderungen. Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, wie lange das bestehende Wohnraumangebot noch ausreichen wird und ob es auch in absehbarer Zeit noch gelingt, die Flüchtlinge angemessen unterzubringen.

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„Bekannt ist gleichzeitig aber auch“, so Landrat Tjark Bartels, „dass im Kreisgebiet tatsächlich Wohnraum vorhanden ist, der leer steht oder bei dem lediglich Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind, um diesen langfristig als Wohnraum zu erhalten oder als solchen wieder zu erschaffen.“ Und darauf baut nun das neue Konzept. Der Landkreis Hameln-Pyrmont bietet Eigentümern entsprechender Immobilien langfristige Mietverträge von bis zu zehn Jahren an, wenn sie ihren Wohnraum bezugsfertig zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Neben der Erfüllung bestimmter baulicher Standards sollten sich in nicht allzu weiter Entfernung des Wohnraums (maximal zwei bis drei Kilometern) eine Einkaufsmöglichkeit, eine Schule und eine Kindertagesstätte befinden. Die Einrichtungen könnten also auch in einem Nachbarort sein.

Nach Angaben des Landkreises profitieren beide Seiten von den Langzeit-Mietverträgen: Die Kreisverwaltung habe Planungssicherheit über viele Jahre hinweg, in denen sie über Wohnraum für schutzbedürftige Flüchtlinge verfügen könne, und die Vermieter hätten einen verlässlichen Vertragspartner, der nicht nur die Unterkunftskosten in angemessener Höhe regelmäßig zahle. „Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist für die Vermieter jederzeit direkter Ansprechpartner hinsichtlich des Mietverhältnisses, auch wenn’s mal Probleme gibt“, betont Bartels.red

Foto: DIALOG
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