Hameln. Abschiebung soll schneller gehen, das haben Bundesrat und Bundestag im Oktober 2015 beschlossen. Niedersachsenweit waren es 2015 bis einschließlich November 940 Menschen, die das Land verlassen mussten. Aus Hameln wurden zwei Personen abgeschoben. Können schärfere Asylgesetze helfen?
Kaum ein Tag, an dem das Wort nicht zu hören oder zu lesen ist, vor allem im Zusammenhang mit straffälligen Asylbewerbern: Abschiebung. Schneller soll sie grundsätzlich vonstatten gehen, das haben Bundesrat und Bundestag im Oktober 2015 beschlossen. Seither darf der Termin der Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Doch damit sind längst nicht alle Probleme gelöst, die im Zusammenhang mit Abschiebungen stehen, wie die Ausländerbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont deutlich macht.
Niedersachsenweit waren es 2015 bis einschließlich November 940 Menschen, die das Land gegen ihren Willen verlassen mussten. Die Ausländerbehörde der Stadt Hameln hat im vergangenen Jahr lediglich eine Person abgeschoben, und das im Rahmen der Dublin-III-Verordung. Ebenfalls ein Mann wurde von der Ausländerbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont abgeschoben. Der Mann aus Algerien sei auch auf Basis des Dublin-III-Abkommens in die Schweiz zurück gebracht worden. Gestern wurde eine weitere Person nach Italien rückgeführt. Die Anzahl der abgeschobenen Personen im Landkreis Hameln-Pyrmont schwanken von Jahr zu Jahr: 2015 war es nur der eine Mann, 2014 waren es insgesamt 12 Personen, davon zwei Familien und sechs Einzelpersonen, im Jahr 2013 wurden vier Personen abgeschoben. Dass es deutlich mehr werden aufgrund der Gesetzesverschärfungen, werde noch eine Weile auf sich warten lassen, vermutet Ina Menzel, Leiterin des Amtes für Zuwanderung und Ordnung. Entscheidend ist nach wie vor die Geschwindigkeit, mit der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge bearbeitet. Denn erst, wenn der Antrag gestellt, die Anhörung stattgefunden hat, der Antrag abgelehnt wird, das Verfahren also beendet ist, kommt die Ausländerbehörde vor Ort ins Spiel. Das kann dauern.
Wird ein Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, wie es im Fall von Personen aus sicheren Herkunftsländern regelmäßig der Fall ist, sei die Zeit bis zur Ausreisepflicht relativ kurz, sagt Jörg Ebeling vom „Team Zuwanderung“. Es folgt eine Abschiebungsandrohung mit Nennung einer Ausreisefrist von einer Woche, heißt es beim BAMF. Zu dieser freiwilligen Ausreise sollen die Menschen, deren Anträge abgelehnt wurden, künftig noch stärker motiviert werden, erklärt Ina Menzel. „Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass die Menschen unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme später wieder einreisen dürfen.“ Das gilt für die, die ihren Asylantrag nach dem ersten Januar 2015, aber vor dem 24. Oktober 2015 gestellt haben. Wer nicht freiwillig ausreist und abgeschoben wird, wird mit einer Einreisesperre von bis zu fünf Jahren belegt.
Aus der Stadt Hameln sind im vergangenen Jahr 55 Personen freiwillig ausgereist. Dabei habe es sich ausschließlich um Balkanflüchtlinge gehandelt, heißt es aus der Verwaltung. Eine Familie mit sechs Personen sei inzwischen schon wieder eingereist. Auch der Algerier, der vom Landkreis abgeschoben wurde, befindet sich laut Sandra Lummitsch, Sprecherin des Landkreises, bereits wieder in Deutschland. Und dass die neuen, schärferen Gesetze zur Abschiebung diesen Umstand, bekannt als „Drehtüreneffekt“ in den Griff bekommen, bezweifelt Ina Menzel. Es sei kein Einzelfall, dass abgeschobene Personen zurückkehren und ihr Glück erneut versuchen – geltende Einreisesperre hin oder her. „Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz einfach ganz hoch gehängt“, sagt Jörg Ebeling dazu. Dass der Betreffende sich strafbar macht, wenn er trotz Sperre wieder einreist, steht auf einem anderen Blatt.
Stichwort: Dublin-Verfahren
Das Dublin-System stellt die zentralen Regeln für den Umgang mit Asylbewerbern in Europa auf. Nach der Dublin-Verordnung muss ein EU-Staat jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Dann ist dieses Land, in dem der Migrant erstmals den Boden der Europäischen Union (EU) betreten hat, auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er von dort in das erste Land zurückgeschickt werden. In der Praxis hakt das 1990 von damals zwölf EU-Staaten in Dublin unterzeichnete Asylverfahren, weil sich eine ganze Reihe von Staaten nicht an die Regeln hält. So hatte Deutschland die sogenannten Dublin-Überstellungen nach Griechenland schon vor Jahren wegen der schwerwiegenden Mängel des griechischen Asylsystems ausgesetzt. Das Dublin-System soll nun reformiert werden. dpa
Info: Die Herkunftsländer
In Hameln leben derzeit 584 Menschen, die im Asylantragsverfahren auf ihren Bescheid warten (Stand 31. Dezember 2015), davon stammen 172 aus sicheren Herkunftsländern. In Hameln-Pyrmont leben 262 Asylantragsteller, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen:
Albanien: 72
Bosnien-Herzegowina: 31 Kosovo: 30
Mazedonien: 5
Montenegro: 99 Serbien: 25