Landkreis. Der Preiskampf der schon fast unzähligen Anbieter für Strom und Gas auf dem deutschen Markt hat seine Folgen. Nun sind auch Flexstrom, Flexgas sowie die Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie pleite. Doch die Kunden der Energieversorger bleiben nicht im Dunkeln oder Kalten sitzen, teilt der Schaumburger Energieversorger, die Stadtwerke Schaumburg-Lippe, mit.
„Die Grundversorgung ist sichergestellt“, heißt es in einer Mitteilung. Durch das Energiewirtschaftsgesetz trete die Ersatzversorgung automatisch durch den Grundversorger ein. Innerhalb von drei Monaten müssten sich Betroffene jedoch einen neuen Gas- und Stromlieferanten suchen, sonst würden die Kunden weiterhin den Strom vom Grundversorger zum Grundversorgertarif beziehen.
In der Kernstadt von Bückeburg sind das die Stadtwerke Schaumburg Lippe, dort zahlt eine vierköpfige Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden 1137,60 Euro im Jahr. In Rinteln und den umliegenden Gemeinden sind die Stadtwerke Rinteln Grundversorger, hier würden Kunden mit dem gleichen Stromverbrauch 1172,34 Euro zahlen, zur Zeit der Ersatzversorgung jedoch zum alten Tarif ihres ausgeschiedenen Versorgers. Im übrigen Schaumburger Land ist die e.on Westfalen-Weser Vertrieb zuständig. Dort werden beim Grundversorgervertrag und 4000 Kilowattstunden Stromverbrauch 1175,63 Euro berechnet.
Bei der Gasversorgung ist die Aufteilung der Grundversorgungsgebiete anders. In Stadthagen, Bückeburg und Obernkirchen sowie in den Samtgemeinden Eilsen und Niedernwöhren als auch in den Gemeinden Lindhorst und Lüdersfeld sind die Stadtwerke Schaumburg-Lippe zuständig. Eine vierköpfige Familie mit einem Jahresgasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden würde in der Grundversorgung 1352,24 Euro zahlen müssen. In Rinteln, wo die Rintelner Stadtwerke Grundversorger sind, würde für die gleiche Menge Gas 1357,50 Euro gezahlt werden müssen.
Kunden von Flexstrom, Flexgas und deren Tochtergesellschaften werden von ihrem Grundversorger über den Wechsel in die Ersatzversorgung informiert, ebenso über die automatische Übernahme in den Grundversorgungstarif, wenn sie innerhalb von drei Monaten ihren Stromanbieter nicht wechseln, erklärt Eduard Hunker, Geschäftsführer der Stadtwerke Schaumburg-Lippe. Kündigungen vom Grundversorgertarif sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von zwei Wochen möglich. Als ein gutes Preisvergleichsportal im Internet empfiehlt er die Seite www.verivox.de.
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