Autor:
Jobst Christian HöcheWer darf eigentlich auf den Friedhof? Eigentlich wollte Ulrich Behmann nur wissen, warum Hunde nicht auf dem Friedhof herumdackeln dürfen. Stadtsprecher Thomas Wahmes erklärte aber, warum es allgemein verboten ist, seinen Vierbeiner dort zu verbuddeln. Die eigentlich interessante Nachricht aber steckt im Gesetzestext, der die griffige Bezeichnung § 8 Abs. 1 S. 1 Nds. BestattG, trägt. Dort wird definiert, wer denn überhaupt auf einen Friedhof gehört. Antwort: Leichen. So weit, so gut. Nach guter juristischer Sitte ist aber auch der Begriff der Leiche nochmals definiert: „Leiche ist der Körper eines Menschen, der keine Lebenszeichen aufweist und bei dem der körperliche Zusammenhang noch nicht durch den Verwesungsprozess völlig aufgehoben ist.“ Das heißt im Umkehrschluss, dass ein zufällig im Garten gefundenes Skelett seine letzte Ruhestätte nicht auf einem Friedhof finden darf. Damit teilen Skelett und Dackel das gleiche Schicksal: sie müssen draußen bleiben.
„Ach ja, das kenne ich, das heißt doch Tutziwutzi oder Oxitoxi, ich vergesse immer den Namen. Das ist das Hormon, warum Mütter ihre Kinder nach der Geburt gern haben.“ – Es gibt gute Gründe, warum Redakteure keine Naturwissenschaftler sind, wie diese Diskussion über das „Kuschelhormon“ Oxytocin während der Redaktionskonferenz zeigt. Dafür erwartet aber auch niemand, dass ein Biochemiker einen knackigen Kommentar zu den Wahlen in Griechenland schreibt.
Linke und Piraten machen sich für die Abschaffung der Feuerwehrfahrzeuge im Ausschuss für Recht und Sicherheit stark… kaum zu glauben. Auch Redakteurin Christa Koch wunderte sich über so einen ungewöhnlichen Vorstoß. Zum Glück fiel ihr bei der Durchsicht des eigens verfassten Textes auf, dass es um Anschaffungen und nicht um das Ende der Feuerwehren gehen soll. Was so ein kleiner Buchstabe doch für Verwirrung stiften kann.
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