Sie habe in früheren Vernehmungen aus Angst um ihre Söhne gelogen, sagte die 46-Jährige am Donnerstag im Landgericht Hildesheim. Der Angeklagte habe sie bedroht. Nach Darstellung der Frau beobachtete sie Ende Mai 2015 in einem Versteck, wie ihr Geliebter auf seine Ehefrau mit einem Holzbalken einschlug. Sie sei an dem Tag mit in den Geschäftsräumen gewesen, weil sie den Ofenbauer später zu Kundenbesuchen begleiten wollte. Die Frau habe sie dort nicht vermutet. Bei der Polizei und in ihrer ersten Vernehmung in Bückeburg hatte sie noch bestritten, den Täter zu kennen und den Tattag ganz anders geschildert.
Der Angeklagte beteuert bis heute seine Unschuld. Der weißhaarige, schlanke Mann verfolgte die Vernehmung seiner Ex-Geliebten aufmerksam, runzelte nur ab und zu die Stirn. Der Verteidiger des 47-Jährigen sagte in einer Verhandlungspause: „Ich gehe davon aus, dass sie meinen Mandanten zu Unrecht belastet, weil er an der Beziehung nicht festgehalten hat.“
Schon im ersten Prozess hatte der Angeklagte seine Geliebte belastet und die Vermutung geäußert, dass sie seine Ehefrau mit Hilfe von Dritten getötet hat. Damals schenkten die Richter dieser Version keinen Glauben. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision zugelassen, weil das Bückeburger Gericht einem Einwand der Verteidigung bezüglich einer Blutspur nicht nachging.
Während ihrer stundenlangen Vernehmung konnte die Geliebte in einigen Punkten ihr Verhalten am Tattag nicht genau begründen. Warum war sie überhaupt mit nach Lauenau gefahren? Sie habe den Ofenbauer bei Kundenbesuchen begleiten wollen, sagte die 46-Jährige. Warum knipste sie nicht das Licht in den Werkstatt-Räumen an? Warum half sie dem am Boden liegenden Opfer nicht? Nach der Tat hatten beide weiterhin zärtliche Nachrichten ausgetauscht und sollen sogar ein Handy besorgt haben, um zu telefonieren, ohne abgehört zu werden.
Die Vernehmung der entscheidenden Zeugin soll am Montag fortgesetzt werden. Das Urteil könnte dann im Februar gesprochen werden.
dpa
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