BAD PYRMONT / HANNOVER. Er soll seinem Opfer lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt haben, nun sitzt er auf der Anklagebank und muss sich für seine Tat verantworten. Am kommenden Dienstag, 2. November, beginnt um 9 Uhr der Prozess am Landgericht in Hannover.
Von der Staatsanwaltschaft wird dem 57 Jahre alten Angeklagten neben versuchtem Totschlag auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Am 27. Oktober 2019 soll der damals 55-Jährige in einer Unterkunft in Bad Pyrmont aufgrund von vorangegangenen Auseinandersetzungen einen dortigen Mitbewohner auf den Kopf geschlagen und mit einem Messer zweimal in den Oberkörper gestochen haben. Wie die Polizei am Tattag mitteilte, soll ein Streit zwischen zwei Männern in den Morgenstunden des Sonntags gegen 4 Uhr eskaliert sein. Mit einem Messer soll der Angeklagte zweimal zugestochen haben und dem damals 52-jährigen Opfer Stiche im Brustbereich zugefügt haben.
Anwohner hatten den Streit wohl mitbekommen und setzten in der Nacht einen Notruf an. Daraufhin habe sich die Polizei im Herbst 2019 zur angegebenen Wohnung begeben, wo sie das 52 Jahre alte Opfer auffanden. Der 52-Jährige habe stark geblutet und habe auf der Straße vor dem Wohnhaus gelegen, hieß es. Damals wurde er umgehend zur weiteren medizinischen Untersuchungen in die Notaufnahme des Bathildiskrankenhauses gebracht. Die Verletzungen seien zwar potenziell lebensbedrohlich gewesen, akute Lebensgefahr habe jedoch nicht bestanden. Trotz der schweren Verletzungen, die das Opfer bei dem Messerangriff erlitt, tritt der damals 52-Jährige nicht als Nebenkläger auf, erklärt Annika Osterloh, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Hannover.
Wie die Polizei am 27. Oktober 2019 angab, habe sich der mutmaßliche Täter nach der Messerattacke zunächst abgesetzt. Um kurz nach halb 5 Uhr morgens sei er aber an diesem Sonntag wieder zum Tatort zurückgekehrt, hieß es. Daraufhin wurde er festgenommen. Aber auch er musste behandelt werden. Er habe Wunden sowohl im Gesicht als auch an der Hand davongetragen.
Beide Männer – sowohl das Opfer als auch der mutmaßliche Täter – sollen am frühen Sonntagmorgen unter Alkoholeinfluss gestanden haben, hieß es. Ob auch Drogen im Spiel waren, sei jedoch nicht klar gewesen. Zur Untersuchung wurden damals allerdings Blutproben entnommen.
Am Dienstag geht es um 9.45 Uhr mit den ersten Zeugen los – so zumindest der Plan. Am Donnerstag 11. November, sind mehrere Polizeibeamte geladen, die ihre Beobachtungen zum Geschehen darlegen werden. Bis zum Urteil, das am Montag, 22. November, erwartet wird, gibt es am Freitag, 12. November, und am Dienstag, 16. November, zwei weitere Termine. Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr im Saal 127.
Am Freitag, 5. November, entscheidet die 12. Große Strafkammer über einen weiteren Fall. Dem 1972 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er im Februar dieses Jahres in seiner Wohnung in Bad Pyrmont verschiedene Drogen aufbewahrt haben, die zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen. Dabei habe er auch ein Butterflymesser griffbereit in der Nähe der Drogen deponiert, so die Anklageschrift.
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