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Terrasse darf nicht zu groß seinWer den Sommer auf der eigenen Terrasse genießt, muss beim Bau den im Landes-Nachbarrechtsgesetz geltenden Mindestabstand einhalten. Das ist die Quintessenz eines Urteils, das das Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz getroffen hat.
Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin gegen ihren Nachbarn. Sie verlangte, dass dieser seine neue Terrasse auf den im heimischen, rheinland-pfälzischen Nachbarschaftsgesetz festgelegten Abstand von 2,50 Meter zurück stutze. Die Richter gaben ihr Recht: Wer über den definierten Mindestabstand hinaus bauen wolle, brauche das Einverständnis des Nachbarn, so das Urteil des OLG. (Aktenzeichen 12 U 97/05)
Quelle: Town & Country