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Jeder Zweite träumt vom Ruhestand im Sonnenschein

Wir sind dann mal weg – unter diesem Motto verlegen immer mehr deutsche Rentner ihren Wohnsitz im Ruhestand ins Ausland. Die einen lockt das mildere Klima in südliche Gefilde, andere wollen einfach noch einmal eine ganz neue Umgebung und ein fremdes Land kennenlernen. Aber wie viele Deutsche haben wirklich den Mut, im Rentenalter ihr gewohntes Umfeld aufzugeben und den Winter regelmäßig im warmen Süden zu verbringen? Diese Frage stellten die Meinungsforscher von TNS Emnid den Bundesbürgern.

Das Ergebnis: Sechs Prozent der Befragten planen tatsächlich die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, 44 Prozent können es sich zumindest gut vorstellen. Für 15 Prozent kommt es eher nicht in Frage, und 34 Prozent zeigten sich heimatverbunden. Für sie ist ein regelmäßiger Auslandsaufenthalt im Winter so gut wie ausgeschlossen.

50 zu 49 Prozent: Damit halten sich die Fans des sonnigen Südens und die bodenständigeren Bundesbürger praktisch die Waage. Derzeit zahlt die Deutsche Rentenversicherung im Übrigen bereits rund 1,6 Millionen gesetzliche Renten in andere Länder – damit hat sich der Wert seit 1992 annähernd verdoppelt.

Wer seinen Ruhestand im sonnigen Süden verbringen will, der muss die nötigen finanziellen Möglichkeiten haben. Denn die gesetzliche Rente reicht dafür in aller Regel nicht aus. Mit privater Vorsorge kann man deshalb gar nicht früh genug beginnen. Bei einem Start in jungen Jahren genügen monatliche kleine Beiträge, um nach einer ausreichend langen Laufzeit auf eine stolze Summe zu kommen.Die Rente und die SteuerFür Deutsche, die im Ausland leben, gibt es in zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Darin ist detailliert geregelt, welchem Staat für welche Einkunftsart die Besteuerung zusteht. Seit 2005 ist mindestens die Hälfte der gesetzlichen Rente in Deutschland zu versteuern. Wer 2010 in den Ruhestand eintrat, wurde mit 60 Prozent seiner Rente veranlagt, für Neurentner im Jahr 2040 werden es die vollen 100 Prozent sein. Private Renten (wie die „Zusatz-Rente“ der Ergo Direkt Versicherungen) werden dagegen nach wie vor ausschließlich mit dem Ertragsanteil besteuert.

Artikel vom 01.02.2012 - 11.28 Uhr
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