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Kein Witz: Hamelner Verordnung verbietet Pause im Grünen

Ausruhen verboten!

Hameln (HW). Endlich Sommerwetter und Sonnenschein – für viele ein willkommener Anlass, sich im Bürgergarten oder am Weserufer ins Gras zu legen und ein Sonnenbad zu nehmen. Doch in Hameln ist das streng genommen verboten.

Laut der erst im vergangenen Jahr vom Rat verabschiedeten „Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr“ begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer in öffentlichen Straßen und Anlagen „liegt oder übernachtet“. Und dazu zählen sowohl Bürgergarten als auch Wander-, Ufer- und Promenadenwege. Zudem ist der Konsum von Alkohol in diesen Bereichen strikt untersagt.
 Für die Piraten ein Unding, der an einen Schildbürgerstreich erinnert. „In diesem Jahr wird in Hameln zum ersten Mal die im April 2011 erlassene Gefahrenabwehrverordnung durchgesetzt. Darin ist unter anderem geregelt, dass es auf Grün-, Ufer- und anderen öffentlich zugänglichen Flächen untersagt ist, sich auf den Boden zu legen. Auch der Konsum alkoholischer Getränke selbst in geringen Mengen kann aufgrund dieser Verordnung mit einem Platzverweis geahndet werden“, beklagt Jörgen Sagawe, der zusammen mit dem Vertreter der Linken eine Fraktion im Rat bildet.

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