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Schüsse am Haarmannplatz – Großeinsatz der Polizei
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Holzminden (red). Schüsse am Haarmannplatz Holzminden: Ein Streit zwischen zwei 56 und 69 Jahre alten Männern ist am Freitag eskaliert. Wie die Polizei gestern berichtete, setzte einer der Männer ein Messer ein, der andere eine Gaspistole. Der Streit löste einen Großeinsatz von Polizei und Rettungsdienst aus.
 Obwohl mehrere Menschen anwesend waren und die Auseinandersetzung beobachtet hatten, gestalteten sich die polizeilichen Ermittlungen sehr schwierig. „Keiner wollte etwas gesehen haben“, sagt Kriminalhauptkommissar Carl Fahrenholz. Inzwischen geht er davon aus, dass die beiden Männer schon vor einigen Tagen in Streit geraten waren. „Beim Kartenspielen ist es am Freitagmittag erneut zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen“, sagt Fahrenholz. Als beide auf der Straße waren, zog der 69 Jahre alte Mann ein Messer, der 56-Jährige feuerte mit einer Gaspistole. Als die Polizei am Haarmannplatz eintraf, hatte der 69-Jährige den Tatort bereits verlassen. Beamte konnten den Mann jedoch Minuten später in seiner Wohnung antreffen und vorläufig festnehmen werden. Bei dem 56 Jahre alten Mann wurde eine blutende Stichverletzung im Oberarm festgestellt, die im Holzmindener Krankenhaus behandelt werden musste. Obwohl die direkt anwesenden Zeugen zunächst den Einsatz einer Schusswaffe abstritten, konnten die Polizeibeamten Patronenhülsen sicherstellen.
 „Im Zuge weiterer Ermittlungen räumten die Beteiligten inzwischen den Sachverhalt vollständig ein“, sagte Polizeisprecher Henning Stille. Auch die Ursache des Streits klinge plausibel: Danach war alles ein verbales sprachliches Missverständnis. Wie die Polizei bestätigte, ist der 69 Jahre alte Mann türkischer Staatsbürger, der 56 Jahre alte Mann ist Libanese. „Beide sind heute gemeinsam zur Polizeidienststelle gekommen und haben versprochen, sich wieder vertragen zu wollen“, bestätigt Carl Fahrenholz. Trotzdem leitete die Polizei gegen beide Tatverdächtige Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Artikel vom 08.02.2010 - 14.55 Uhr

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