Aktuelles Hessisch Oldendorf

Ermittlungsverfahren: Werbeanlage verstößt gegen Bebauungsplan

Hessisch Oldendorf (bj). Er soll mit seiner Werbeanlage gegen den städtischen Bebauungsplan verstoßen haben. Deshalb hat der Landkreis gegen Traugott Grundmann, Seniorchef des Dachdeckerbetriebs Junker, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Unternehmer ist stinksauer.

„Die Werbeanlagen stehen dort seit mehr als zwanzig Jahren“, sagt Juniorchef Christian Grundmann. Es handelt sich um Aufsteller mit verschiedenen Ziegeln und dem Namen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten. Für den Standort hätte der Unternehmer eine Baugenehmigung beantragen müssen, heißt es beim Bauaufsichtsamt des Landkreises.  Grundmann beklagt sich über mangelnde Information: „Es gab einen Ortstermin, von dem ich keine Kenntnis hatte, und nun wird mir vorgeworfen, auf dem Firmengelände unzulässige Werbeanlagen angebracht zu haben. Ich wusste nicht, dass die Satzungen geändert wurden. Ich hätte erwartet, darüber informiert zu werden“, sagt Traugott Grundmann.

Wie der Landkreis auf Grundmanns Einwand reagiert hat und warum der Unternehmer im Vorfeld nicht kontaktiert wurde, lesen Sie in der Dewezet.

Artikel vom 08.02.2012 - 14.34 Uhr
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